Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen B2B-Erklärvideo, Inhaber Sengor Marlon Souaga, Postadresse: Cremon 11, 20457 Hamburg, und ihren Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten für alle von B2B-Erklärvideo angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Erklärvideos für Unternehmen im B2B-Bereich.

2. Vertragsschluss

1. Der Vertrag zwischen B2B-Erklärvideo und dem Kunden kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.

2. Der Vertragsschluss kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich (Telefon, Videochat etc.) erfolgen.

3. Angebote und Preise sind verbindlich und verstehen sich in EUR, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. B2B-Erklärvideo ist berechtigt, Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen und Kundeninformationen im erforderlichen Umfang an Dritte weiterzugeben.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung wird in zwei Teilen fällig:

   – 50 % des Gesamtbetrags sind nach Fertigstellung des Skripts und Storyboards fällig.

   – Die restlichen 50 % sind nach Abschluss der Tonbandaufnahme sowie Animation zu zahlen.

2. B2B-Erklärvideo behält sich das Recht vor, Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung ausstehender Beträge einzustellen, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.

3. Bei Zahlungsverzug ist B2B-Erklärvideo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie den Ersatz des Verzögerungsschadens zu verlangen. B2B-Erklärvideo kann zudem vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.

4. Fremdsprachige Versionen, Untertitel und unterschiedliche Formate sind nicht im Lieferumfang enthalten und können gegen Aufpreis bereitgestellt werden.

5. Die Bezahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Überweisung.

4. Abnahmebedürftige Leistungen

1. Abnahmepflicht: Ist eine Leistung oder Teilleistung von B2B-Erklärvideo abnahmebedürftig, so kann B2B-Erklärvideo den Kunden mit einer Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung des Kunden, welche Mängel noch zu beseitigen sind, gilt die Leistung als abgenommen. Alternativ kann der Kunde den Auftrag innerhalb dieser Frist stornieren; in diesem Fall gelten die Stornogebühren gemäß Punkt 6.

2. Mängelprotokoll: Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel in einem Mängelprotokoll festzuhalten und dieses B2B-Erklärvideo zu überlassen. Das Übermittlungsrisiko dieses Protokolls liegt beim Kunden.

3. Korrekturen: Änderungswünsche des Kunden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung eingereicht werden. Erfolgt kein Feedback innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Nachkorrekturen werden kostenfrei durchgeführt, solange sie sich auf die erstmalige Umsetzung der Änderungswünsche beziehen und im Rahmen der ursprünglichen Anforderungen bleiben. Wiederholte Änderungswünsche am selben Punkt oder nachträgliche Änderungen, die sich auf bereits bearbeitete Punkte beziehen, stellen keine kostenfreie Nachkorrektur dar und werden gesondert berechnet. Die Korrekturen dürfen keine grundlegenden oder neuen Änderungen beinhalten, die von den ursprünglich abgestimmten Anforderungen abweichen, um einen unendlichen Korrekturprozess zu vermeiden.

4. Nach der Abnahme: Alle Nachkorrekturen nach finaler Abnahme von Skript, Voice-Over, Storyboard sowie Animation sind kostenpflichtig (250 € pro Korrekturschleife) und erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung. B2B-Erklärvideo behält sich das Recht vor, solche Korrekturen abzulehnen.

5. Quelldateien: Die Quelldateien verbleiben bei B2B-Erklärvideo und werden nicht an den Kunden übergeben.

6. Stilvereinbarung: Durch vorab gezeigte Arbeitsbeispiele wird dem Kunden der Stil von B2B-Erklärvideo vermittelt und im Konzept festgelegt. Der Kunde kann die Abnahme nicht aufgrund stilistischer Präferenzen verweigern, sofern der vereinbarte Stil eingehalten wurde.

7. Abnahme der Teilleistungen: B2B-Erklärvideo kann vom Kunden nach Abschluss jeder Teilleistung eine Abnahme der jeweiligen Teilleistung verlangen. Nach Durchführung aller vereinbarten Anpassungsleistungen ist der Kunde verpflichtet, eine Gesamtabnahme der Leistungen vorzunehmen.

8. B2B-Leadguide: Unser B2B-Leadguide wird Ihnen nach Abnahme des beauftragten B2B-Erklärvideos bereitgestellt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein kostenfreier Probezeitraum von 30 Tagen.

5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Materialien sowie Feedbacks und Änderungswünsche unverzüglich zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung der vereinbarten Deadlines zu gewährleisten. Verzögerungen durch den Kunden, die die Leistungserbringung behindern, entbinden B2B-Erklärvideo nicht vom Vergütungsanspruch.

2. Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Kunden. Verzögerungen, die durch das Nichterfüllen der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend.

3. Nach der Übermittlung der Videocheckliste durch B2B-Erklärvideo hat der Kunde 8 Tage Zeit, die erforderlichen Informationen und Materialien zurückzusenden. Erfolgt dies nicht innerhalb dieser Frist, behält sich B2B-Erklärvideo das Recht vor, den Auftrag zu stornieren und 20 % der Netto-Gesamtsumme als Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

4. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden kann B2B-Erklärvideo eine angemessene Frist zur Nachholung setzen. Werden die Pflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, behält sich B2B-Erklärvideo das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

6. Stornierung

1. Stornierungen des Auftrags vor Beginn der Teilarbeiten wie Skript, Voice-Over, Storyboard und Animation verpflichten den Kunden zur Zahlung von 20 % der Netto-Gesamtsumme.

2. Stornierungen nach der Skripterstellung verpflichten den Kunden zur Zahlung von 30 % und nach Skript, Voice-Over und Storyboard zu 70 % der Netto-Gesamtsumme.

7. Widerrufsrecht

Der Anbieter schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

8. Haftung

1. B2B-Erklärvideo haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.

2. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

3. Die Haftungshöchstgrenze ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und überschreitet nicht den Gesamtwert des Auftrags.

4. B2B-Erklärvideo übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der im Auftrag produzierten Inhalte. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die erstellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

9. Gerichtsstand

1. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

2. Es gilt deutsches Recht.

10. Rechtserwerb und Rechtsübertragung

1. Alle Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte an den erbrachten Leistungen verbleiben bei B2B-Erklärvideo. Der Kunde erhält nach Fertigstellung des Videos ein Nutzungsrecht.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Übertragung der Quelldateien oder einzelner Frames des Videos.

3. B2B-Erklärvideo ist berechtigt, die produzierten Videos für eigene Marketingzwecke, wie auf Social-Media-Plattformen oder der eigenen Webseite, zu nutzen. Falls nicht anders vereinbart, kann B2B-Erklärvideo verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende, wirksame Regelung.

Stand: 2.04.2024

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